Können wir auch in anderen Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftlichen Fragen beraten und vertreten werden ?

Ja.

Die geannten Beratungsgebiete sind nicht abschließend. Gerne wenden wir uns mit Leidenschaft auch Grundsatzfragen oder Fragestellungen zu, bei denen wir unseren Mandanten mit Aussicht auf Erfolg weiterhelfen können.

Nachfolge Beispiele sollen lediglich einen Eindruck verschaffen und sind weder alphabetisch noch sachlich gegliedert.

z. B.: Eine Gemeinde erläßt einen Ausbaubeitragsbescheid, der hohe Zahlungen von Ihnen als Unternehmer/Privatperson verlangt.

Kurz: Die Antwort ist im faktischen Ermittlungsvorgang der maßgebenden Tatsachen und im sogenannten Abwägungsprozess des Stadtrates/Gemeinderates zu suchen.

Schnellen Rechtsschutz und geringe Gerichtskosten bieten hier ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, der zudem durch Beschwerde beim OVG im Falle einer Ablehnung zur Überprüfung gestellt werden kann.

Dem Grunde nach unterscheiden sich diese Fälle nicht wesentlich von jenen im Steuerrecht bei einer Betriebsprüfung oder bei Steuerordnungswidrigkeiten, denn in den Details "liegt der Hund" begraben.